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Gemäß § 5 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine oder mehrere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (alte Bezeichnung: Sicherheitsfachkraft) schriftlich zu bestellen.

Dies können eigene Mitarbeiter oder externe Fachkräfte sein.

Teilweise branchenspezifische Sonderlösungen erlauben es dem Unternehmer darauf zu verzichten, wenn spezielle Kurse bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft belegt wurden und die Betriebsgröße eine bestimmte Mitarbeiterzahl nicht überschreitet.
Oftmals werden auch in diesen Fällen die fundamentalen Unternehmerpflichten, wie z. B. das Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen aus verschiedenen Gründen nicht wahrgenommen. Hierbei können wir dann Abhilfe leisten.

Unser Angebot:

Komplette Betreuung von Unternehmen und Kommunen als externe FaSi.

Erstellung der Vorankündigung einer Baumaßnahme an die zuständige Gewerbeaufsicht

Beratung in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes

Mitarbeiterschulungen- und Unterweisungen

Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen

Erstellung von Betriebsanweisungen

Erstellung weiterer Unterlagen wie Gefahrgutkataster

Durchführung von Begehungen...

Lassen Sie sich kompetent von uns beraten. Gerne erstellen wir ein für Ihr Unternehmen maßgeschneidertes Angebot

Mehr Informationen finden Sie unter Kontaktadressen, Seminarangeboten, Gästebuch und wichtigen Terminen. Reinklicken lohnt sich.Wir freuen uns auf Sie!