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Gästebuch

Übernahme aller Aufgaben nach § 6 des Arbeits­sicherheitsgesetzes sowie die Beratung des Auftraggebers insbesondere in Bezug auf dessen Pflichten gemäß des Arbeitsschutzgesetzes.

Erstellung von Betriebsanweisungen, Gefahrstoffkatastern ,Gefährdungsanalysen und allen zur Arbeitssicherheit notwendigen Dokumenten.

Planung und Änderung von Arbeitsabläufen oder Arbeitsorganisationen mit Auswirkungen auf die Arbeitszeitorganisation, Arbeitsplatzergonomie oder auf Veränderungen der gesundheitlichen Belastungen.

Unterstützung bei der Neugestaltung von Arbeitsplätzen.

Unterstützung bei der Beschaffung von neuen technischen Arbeitsmitteln.

Einführung von neuen Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen.

Einführung und Erprobung neuer persönlicher Schutzausrüstungen.

Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und
von sozialen und sanitären Einrichtungen.

Überprüfung von Betriebsanlagen und technischen Arbeitsmittelen insbesondere vor der Inbetriebnahme und Arbeitsverfahren insbesondere vor ihrer Einführung sicherheitstechnisch zu überprüfen.

Begehung der Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen.Festgestellte
Mängel dem Arbeitgeber oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person mitzuteilen, Maßnahmen
zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken.

Auf die Benutzung von Körperschutzmitteln zu achten.

Untersuchung der Ursachen von Arbeitsunfällen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorzuschlagen.

Mithilfe bei der  Erstellung von Sicherheitshandbüchern zur Zertifizierung der Arbeitssicherheit in verschiedenen Sicherheitsmanagementsystemen.

Schulung von Sicherheitsbeauftragten.

Ausbildung von Kranführern- bedienern und Flurförderfahrzeugbedienern. (Staplerfahrern)

Modernste Unterweisungen durch Power Point Präsentationen.