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Bediener Ausbildungen Krane

In den Vorschriften TRBS 2111 Teil 4, BGV D6 und in Verbindung mit der Ausbildungsvorgabe der BGG 921 ist die Pflicht definiert, dass jeder Bediener mobiler Arbeitsmittel wie Stapler, Hubarbeitsbühne oder Kran, eine Grundausbildung / Grundunterweisung durchlaufen muss.

Je nach Gerätetyp muss die Ausbildung mindestens 1 – 20 Tage dauern. Diese Ausbildungen führen wir regelmäßig in unserem Ausbildungszentrum oder direkt in ihrem Betrieb durch. Aufbauend können wir auch die gesetzlich geforderte jährliche Nachunterweisung in Ihrem Betrieb durchführen.

Jeder Teilnehmer erhält ein Sicherheits-Logbuch mit Digitalbild und ein Teilnahmezertifikat.

Gerne erstellen wir auch für Ihr Unternehmen ein maßgeschneidertes Angebot.