In den Vorschriften TRBS 2111 Teil 4, BGV D6
und in Verbindung mit der Ausbildungsvorgabe der BGG 921 ist die
Pflicht definiert, dass jeder Bediener mobiler Arbeitsmittel wie Stapler,
Hubarbeitsbühne oder Kran, eine Grundausbildung / Grundunterweisung durchlaufen
muss.
Je nach Gerätetyp muss die Ausbildung mindestens 1 – 20
Tage dauern.
Diese Ausbildungen führen wir regelmäßig
in unserem Ausbildungszentrum oder direkt in ihrem Betrieb durch.
Aufbauend können wir auch die
gesetzlich geforderte jährliche Nachunterweisung in Ihrem Betrieb durchführen.
Jeder Teilnehmer erhält ein Sicherheits-Logbuch
mit Digitalbild und ein Teilnahmezertifikat.
Gerne erstellen wir auch für Ihr Unternehmen ein maßgeschneidertes Angebot.